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Corona-Informationen

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 05.01.2023

Seite dem 1. Januar 2023 gilt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung, in der aktuellen Form bis einschließlich 7. April 2023. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein regelt darin Ausnahmen von bundessegetzlichen Regelungen.

Für Schleswig-Holstein ist die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr (Regionalzüge, Busse, Taxen, Schulbusse) abgeschafft.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat allgemeine Empfehlungen ausgesprochen, die in Eigenverantwortung umgesetzt werden sollen, z.B.:

  • das eigenveranstwortliche Tragen von Masken im öffentlichen Nahverkehr (Wichtig: Im Fernverkehr dagegen bleibt die Maskenpflicht bestehen, hier muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.)
  • das Einhalten der allgemeinen Regeln zur Hust- und Niesetikette
  • regelmäßiges Lüften in Innenräumen
  • das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Innenräumen, in denen Gedränge oder ein erhöhtes Personenaufkommen herrscht
  • die Bereitstellung von Desinfektions- oder Waschmöglichkeiten in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr
  • die Bereitstellung eines QR-Codes für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts in Einrichtungen mit Publikumsverkehr sowie bei Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.

Für ein verantwortungsvolles und herzliches Miteinander bitten wir Sie, die allgemeingültigen Hygienevorschriften sowie die jeweiligen Hygienekonzepte vor Ort einzuhalten. Bitte achten Sie vor allem bei Restaurants und Geschäften auf die jeweiligen Aushänge.

Weitere Informationen

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Regelungen finden Sie unter folgenden Links:

Testzentren

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