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Weitere Informationen für Sie

Rechtliche Grundlagen

Wer ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung oder ein Ferienzimmer vermieten möchte, sollte sich vorher über gesetzliche und steuerliche Regelungen informieren. Diese sind zum Teil vom Wohnort bzw. Vermietungsort und auch Ihrer persönlichen Situation abhängig, weswegen hier keine umfassende Information gegeben werden kann.
Unabhängig davon, ob eine eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohnung kurzzeitig an Gäste vermietet wird, jede Gastgeberin und jeder Gastgeber ist für die Einhaltung der Regelungen und gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte sich im Detail informieren. So ist zum Beispiel jede Nutzungsänderung (selbstgenutzte Wohnung oder langfristig vermietete Wohnung zur Ferienwohnung) vom Kreis zu genehmigen.
Sofern es sich nicht um eine einmalige Tätigkeit handelt und eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, kann ein Gewerbeschein nötig sein (Freigrenzen). Die Einnahmen aus der Vermietung müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden.
In einigen Orten Deutschlands gibt es ein Zweckentfremdungsverbot aufgrund akuter Wohnungsnot. Auch dies muss vor der Vermietung einer Ferienimmobilie abgeklärt werden.

Der Deutsche Tourismusverband hat die Rechtsvorschriften für das Vermieten von Ferienunterkünften hier zusammengefasst.


Ratgeber für Gastgeberinnen und Gastgeber

Ebenfalls lesenswert vom DTV sind die übersichtlich zusammengestellten Informationen zur Klassifizierung von Unterkünften und weiteren rechtlichen Hinweisen und Tipps für Vermieter.
Besuchen Sie die Sterneferien Seite des Deutschen Tourismusverbands.

Durch die Buchung Ihrer Ferienunterkunft kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Ihnen und dem Gast zustande. Die Tourist-Information tritt lediglich als Vermittler auf. Vertragliche Beziehungen entstehen demnach direkt zwischen Ihnen und dem Gast.