Weitere Informationen für Sie
Rechtliche Grundlagen
Für die Vermietung von Ferienhäusern,- wohnungen und -zimmern gelten grundsätlich - unabhängig davon, ob eine eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohung kurzzeitig an Gäste vermietet wird. Jede Gastgeberin und jeder Gastgeber ist für die Einhaltung der Regelungen und gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich und sollte sich im Detail informieren. Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat hierzu ein übersichtliches Informationsblatt herausgegeben, das Sie sich unter Deutscher Tourismusverband herunterladen können.
Ratgeber für Gastgeberinnen und Gastgeber
Ebenfalls lesenswert vom DTV sind die übersichtlich zusammengestellten Informationen zur Klassifizierung von Unterkünften und weiteren rechtliche Hinweisen und Tipps für Vermieter.
Besuchen Sie Deutscher Tourismusverband.
Durch die Buchung Ihrer Ferienunterkunft kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Ihnen und dem Gast zustande. Die Tourist-Inforamtion tritt lediglich als Vermittler auf. Vertragliche Beziehungen entstehen demnachdirekt zwischen Ihnen und dem Gast.